Der Länderrat im Deutschen Ruderverband

Der Länderrat des Deutschen Ruderverbandes (DRV) besteht nach § 24 unseres Grundgesetzes (Satzung) aus den Vorsitzenden der Landesruderverbände (LRV).

Entstehung

Durch die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland entwickelten sich nach dem zweiten Weltkrieg neben der Dachorganisation des deutschen Sports, dem heutigen Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) – vormals Deutscher Sportbund (DSB) – parallel auf Landesebene Landessportbünde (LSB). In Fragen des Rudersports ist für den DOSB sowie die Bundesministerien als Spitzenfachverband für Rudern der DRV alleiniger Ansprechpartner. Auf Landesebene erfüllen die gleiche Funktion die LRV als alleinige Ansprechpartner der LSB und Landesministerien für den Rudersport. Und genauso wie der DRV damit auf Bundesebene ein Alleinstellungsmerkmal in der Zusammenarbeit mit dem DOSB und den Bundesministe-rien hat, haben die LRV auf Landesebene ein Alleinstellungsmerkmal in der Zusammenarbeit mit den LSB und den Landesministerien. Sowohl der DRV als auch die LRV erfüllen damit die wichtige Funktion der Interessenvertretung und der Mittelbeschaffung in Millionenhöhe für den Deutschen Rudersport. Aus diesem Alleinstellungsmerkmal heraus haben sowohl der DRV als auch die LRV ein reichhaltiges Dienstleis-tungsangebot geschaffen, als ein Beispiel mag hier die Trainerausbildung genannt sein.

Der DRV, als Verband der Vereine gegründet, tat sich mit der sinnvollen Integration der nach dem zweiten Weltkrieg gegründeten LRV in seine eigene Struktur schwer. So scheiterte noch 1962 auf dem Rudertag in Berlin der Versuch der LRV kläglich, Mitglieder im DRV zu werden. Der Verbandsausschuss (VA = Vor-stand des DRV) und die Vereine befürchteten einen Machtverlust. Erst 1966, auf dem Rudertag in Lübeck, gelang Peter Velten, dem Landesvorsitzenden von Nordrhein-Westfalen, durch sein unermüdliches Werben die Einbindung der LRV über den sogenannten „Regionalausschuss”, dem heutigen Länderrat. Der Vorsitzende des Regionalausschusses wurde stimmberechtigtes Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Peter Velten selber wurde zum stellv. Vorsitzenden des DRV gewählt. Auf dem Rudertag in Dortmund im Jahr 1974 schließlich wurde der Regionalausschuss in Länderrat umbenannt und der heutige § 24 – vormals § 23 – mit der unten folgenden Aufgabenbeschreibung im Grundgesetz verankert.

Aufgaben

Im § 24 unserer Satzung sind die Aufgaben des Länderrates beschrieben. Er hat:

a) bei der Durchführung der Verbandsziele mitzuwirken und die Beschlüsse des Rudertages in enger Zu-sammenarbeit der LRV untereinander in den Ländern durchzusetzen;

b) gemeinsame Grundsatzprogramme mit dem Präsidium zu entwickeln, darüber zu beschließen und für deren Durchführung in den LRV zu sorgen;

c) die sich daraus ergebenden finanziellen Jahresplanungen zwischen dem DRV und den LRV zu koordi-nieren;

d) die Anliegen der LRV an das Präsidium heranzutragen und darüber zu wachen, dass die Interessen, die sich aus den besonderen Aufgaben der LRV in den einzelnen Ländern ergeben, gewahrt werden;

e) mit den Fachressorts und Arbeitskreisen des DRV enge Zusammenarbeit zu pflegen und geeignete Mit-arbeiter für diese Gremien vorzuschlagen; bei der Vorbereitung der Rudertage mitzuwirken; die Wahl-vorschläge zum Rudertag mitzuberaten.

Ziele 2011/2012

In der Telefonkonferenz des Länderrates am 21. April 2011 hat der Länderrat die folgende vier Leitsätze und sechs Ziele für die Jahre 2011 und 2012 einstimmig beschlossen.

1) Wir wirken für unsere Rudervereine.

Ziel 1: Wir werden in dieser Arbeit von den Vereinen wahrgenommen.

Wir setzen dieses Ziel 2011/2012 um,

• indem wir auf den Internetauftritten der LRV einen Menüpunkt Länderrat mit aktuellen Informationen zum Länderrat einstellen bzw. pflegen;

• indem wir in den Fachzeitschriften, auf www.rudern.de und in den Veröffentlichungen der LRV über die Arbeit des Länderrates informieren;

• indem wir die Geschichte des Länderrates auf der Basis der Vorlage von Hans-Joachim Behrendt re-daktionell bearbeiten und veröffentlichen.

2) Wir wirken für unseren Deutschen Ruderverband.

Ziel 2: Wir sorgen für einen optimalen Informationsfluss innerhalb des Länderrates und zwischen dem Präsidium und dem Länderrat als Grundlage für effektive Formen der Zusammenarbeit.

Wir setzen dieses Ziel 2011/2012 um,

• indem der Länderrat grundsätzlich an jedem dritten Donnerstag im Monat um 20 Uhr eine Telefonkon-ferenz durchführt;

• indem der Länderrat dreimal pro Jahr tagt: im Frühjahr, im Sommer anlässlich der U17-/U19-/U23-DM sowie im Herbst anlässlich der gemeinsamen Sitzung;

• indem wir die Protokolle der Sitzungen des Länderrates und des Präsidiums zeitnah austauschen;

• indem der Länderrat und das Präsidium einmal jährlich gemeinsam tagen;

• indem der Vorsitzende des Länderrats die Interessen der Landesruderverbände im Präsidium vertritt.

• indem wir uns intensiv an der Erarbeitung der Geschäftsordnungen für den Vorstand, das Präsidium, die Fachressorts und die Arbeitskreise beteiligen;

• indem der Länderrat sich in die Diskussion zu Marketingfragen im Präsidium des DRV einbringt.

3) Wir motivieren unsere Nachwuchsleistungssportler zu langfristigem Leistungssport.

Ziel 3a: Wir schaffen differenzierte Leistungsanreize für Sportler, Trainer und Vereine.

Wir setzen dieses Ziel 2011/2012 um,

• indem wir uns zu Leistungsbeschreibungen unserer Landestrainer bzw. Landeshonorartrainer sowie Trainer-Lehrerstellen austauschen;

• indem wir uns über die finanzielle Grundausstattung der LRV austauschen (auch indirekte Mittel).

Ziel 3b: Wir analysieren das Leistungssportbewertungssystem des DOSB für die Nachwuchsförde-rung.

Wir setzen dieses Ziel 2011/2012 um,

• indem wir das Bewertungssystem mit der dahinter liegenden Statistik und den Berechnungsformel ana-lysieren;

• indem wir Stärken und Schwächen des Systems beschreiben;

• indem wir die Sinnhaftigkeit des Bewertungssystems beurteilen;

• indem wir konstruktive Änderungsvorschläge einbringen.

Ziel 3c: Wir begleiten, fördern und fordern unsere Leistungssportler

Wir setzen dieses Ziel 2011/2012 um,

• indem wir uns zu Verbundsystemen Leistungssport – Schule austauschen;

• indem wir uns über die Folgen von G8 austauschen;

• indem wir uns über Verbundsysteme Leistungssport – Hochschule (Profilquote)/ Ausbildung austau-schen.

4) Wir knüpfen Netzwerke.

Ziel 4: Wir pflegen unsere Netzwerke

Wir setzen dieses Ziel 2011/2012 um,

• indem die Mitglieder des Länderrates oder LRV-Personal Aufgaben für den Rudersport in übergeordne-ten Organisationen wie im DRV, in den LSB’s oder den OSP’s übernehmen.

Reinhart Grahn, Vorsitzender Länderrat Deutscher Ruderverband