Abweichend von den bisherigen Bestimmungen gibt es gravierende Änderungen.
Ab sofort müssen auch Steuerleute unter 18 Jahren einen gültige sportärztliche Tauglichkeitsuntersuchung vorweisen. Ist diese nicht erfolgt und liegt beim DRV in Hannover vor, ist die/der jeweilige Sportler/in nicht startberechtigt.
Darüber hinaus wurden die Regeln dahingehend angepasst, dass Mannschaften nur noch von gleichaltrigen gesteuert werden dürfen.
Diese Regeländerungen sind bereits gültig und müssen auch bei den bevorstehenden Landesmeisterschaften im Ergometer Rudern beachtet werden.
Harald Wujanz
Wettkampfwesen