Die neue Verordnung der Landesregierung gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie vom 30.10.2020 hat leider auch wieder erhebliche Auswirkungen auf den Vereinssport. Gemäß § 12 der Verordnung ist grundsätzlich der Sportbetrieb auf allen Sportanlagen untersagt. Damit sind in den nächste Wochen Training und Wettkämpfe aller Art und auch alle sonstigen Vereinszusammenkünfte unzulässig.
Zulässig bleibt aber der Individualsport alleine, zu zweit und mit den Mitgliedern eines Haushalts. In diesem Rahmen darf Sport auch „auf und in allen Sportanlagen“ durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass es grundsätzlich möglich bleibt, Boote aus einem Bootshaus zu holen und damit auf das Wasser zu gehen. Allerdings muss dabei grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden, was in einem 2er problematisch sein kann. Selbstverständlich muss jeder Verein selbst regeln, unter welchen Voraussetzungen die Bootsbenutzung möglich ist. Insbesondere muss verhindert werden, dass sich auf diese Weise Ansammlungen bilden und dadurch faktisch doch ein Vereinstraining erfolgt. Der Verband kann hier keine allgemeingültigen Vorgaben machen. In Zweifelsfragen stehen wir Euch selbstverständlich mit Rat zur Verfügung.
Zulässig bleibt auch das Training von Kaderathleten an Bundes,- Landes- und Olympiastützpunkten.
Der Landesruderverband hatte sich im Frühjahr sehr intensiv dafür eingesetzt, dass die Beschränkungen für den Rudersport fallen, weil sie in der damaligen Situation unnötig und unverhältnismäßig waren. Leider hat sich die Covid-19 („Corona“-)Pandemie in der letzten Wochen drastisch verschärft. Es muss daher alles Gebotene unternommen werden, um die zwischenmenschlichen Kontakte schnell zu reduzieren. Ich halte daher die aktuellen Maßnahmen derzeit für richtig, auch wenn sie ein geordnetes Vereinsleben weiter verhindern.
Ralf Holzschuher
Präsident Landesruderverband Brandenburg